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Zum Kundenkreis unseres Inkassounternehmens zählen Firmen aus
unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen
Diese Kunden vertrauen mit Ihrem Mandat auf die markt- und situationsgerechte
Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Im Vergleich zu betriebseigenen Mahnabteilungen kann unser Inkassounternehmen in
der Regel auf eine deutlich
höhere Erfolgsquote zu
vergleichsweise niedrigen Kosten verweisen.
Unsere Aktivität bewegt sich im Rahmen der im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
detailliert
vorgegebenen Verfahrensspielräume,
die durch unsere
Konzessionspflicht und zahlreiche Richtlinien geregelt sind.
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Inkassotätigkeit sind geordnete
wirtschaftliche Verhältnisse und
nachgewiesene theoretische und
praktische Rechtskenntnisse erforderlich.
Der Hauptvorteil des Forderungseinzuges durch unser Inkassounternehmen liegt in
der außergerichtlichen Abwicklung
dieser nicht sehr erfreulichen
Phase einer Geschäftsbeziehung.
Im
Gegensatz zu den gesetzlich geregelten Leistungsentgelten, die beispielsweise
Rechtsanwälte für ähnliche Dienstleistungen erhalten, werden die Honorarsätze
bei uns mit dem Auftraggeber frei ausgehandelt.
Hieraus ergibt sich für die Unternehmen zusätzlich ein Kostenvorteil, da in der
Regel ein betriebseigenes Mahnwesen nicht kostendeckend ausgelastet ist.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistungen ist die
außergerichtliche Beratung des Gläubigers. Sie dient
insbesondere der Absicherung
eines auch künftig noch positiven Kontaktes mit dem jeweiligen Geschäftspartner.
So ist unser Inkassounternehmen zu einem unverzichtbaren Partner unserer Kunden
bei allen Geld- und Zahlungsverkehren
außerhalb des
Geschäftsalltages geworden.
Bei Bedarf können Sie unsere Geschäftsbedingungen anfordern. Wir stehen Ihnen
gern mit Auskünften zur Verfügung
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