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Small Business Act: Kommt die Europa-GmbH?

KMU können mit Kostenvorteilen rechnen

Unternehmen in Deutschland wünschen sich eine mittelstandsfreundliche europäische Rechtsform. Diese „kleine Schwester der Europa AG“ (SE) soll schlank, praktikabel und vor allem europäisch sein, ergab eine Befragung der Industrie- und Handelskammer IHK im Jahr 2006. Der Großteil (81 Prozent) der befragten Unternehmen sprach sich dafür aus, diese Rechtsform ausschließlich durch eine europäische Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt, zu regeln. Damit könnte erreicht werden, dass es im Ergebnis nicht 25 verschiedene Rechtsformen für Privatgesellschaften gibt. Die schlechten Erfahrungen bei der Umsetzung der Europäischen Aktiengesellschaft lässt die EU nun bei dem Entwurf einer Europa-GmbH seit Jahren zögern. Die Verhandlungen über die europäische Aktiengesellschaft hatten sich wegen der großen Meinungsunterschiede zwischen den EU-Staaten über knapp drei Jahrzehnte hingezogen. Am Ende einigten die Staaten sich auf eine komplexe Richtlinie, die das ursprüngliche Ziel, eine einheitliche Rechtsform zu schaffen, weit verfehlte. De facto gibt es heute in jedem EU-Staat ein eigenes Modell der Europa AG.

Um die bestehende Zersplitterung des Rechts im europäischen Binnenmarkt zu überwinden, fordern seit vielen Jahren auch nationale und europäische Wirtschaftsverbände eine Europäische Privatgesellschaft (EPG). In einer Resolution sprach sich auch das Europäische Parlament im Februar 2007 ausdrücklich für die Einführung einer EPG aus.
Bisher müssen die Unternehmen die verschiedenen nationalen Rechtsformen nutzen, wenn sie beispielsweise in einem anderen EU-Staat eine Niederlassung gründen wollen. Der Schritt ins Ausland ist durch den hohen Beratungs- und Verwaltungsaufwand nicht nur teuer und bürokratisch – er steht häufig auch in keinem Verhältnis zum Geschäftsvolumen der neu gegründeten Auslandsgesellschaft. Bis zu 80 Prozent Kosteneinsparung könnte die einheitliche EPG für Unternehmen bedeuten, ergibt jetzt eine Studie der Anwaltskanzlei Baker & McKenzie und des Würzburger Professors Dr. Christoph Teichmann.

EPG-Vorschlag der EU noch im Juni
Nun soll es (fast) so weit sein: Die neue Europäische Privatgesellschaft (EPG) nimmt Formen an. Sie ist allerdings nur ein Teil des „Small Business Acts“ (SBA), den die EU-Kommission Ende Juni vorlegen will. Entstehen soll eine EU-weite Rechtsform mit beschränkter Haftung, die kleinen und mittleren Unternehmen das Handeln in der EU erleichtern soll. Zudem soll sie eine Alternative zu den verschiedenen nationalen Rechtsformen bieten, ohne diese zu ersetzen.
Dadurch sollen die formalen Unterschiede zwischen den bestehenden Systemen, wie der GmbH in Deutschland, der Limited in Großbritannien oder der SARL in Frankreich, angeglichen werden.

Von der Vereinheitlichung versprechen sich gerade kleine und mittlere Unternehmen Einsparungen im Bereich der Personal- und Reisekosten sowie bei den administrativen Ausgaben, so die Studie. Pro Gründung ließen sich schätzungsweise bis zu 60.000 Euro einsparen.

Genaue Ausgestaltung noch offen
Strittig ist derweil noch, ob die EPG allen Unternehmen offenstehen soll oder nur denen, die auch international tätig sind. Ungeklärt ist auch die Höhe des erforderlichen Mindestkapitals. Im Gespräch ist eine Haftung von 10.000 Euro. Bislang müssten britische Gründer gerade einmal ein Pfund hinterlegen, während es nach deutschem GmbH-Recht 10.000 Euro sind.

Stärkste Fürsprecher der EPG sind Deutschland sowie Frankreich, das ab Juli für ein halbes Jahr den EU-Vorsitz innehat und für die Umsetzung des „Small Business Acts“ und der EPG kämpfen wird. Frankreich hat ebenso wie Deutschland erst kürzlich das nationale Gesellschaftsrecht reformiert. Als Skeptiker gelten Iren, Briten und Skandinavier. Diese Staaten fürchten, die EPG könne mit den nationalen Rechtsformen zu stark konkurrieren und Steuern außer Landes schaffen.

Hemmschuh für die EPG
Das größte Hindernis stellt aber dar, dass der SBA weitere strittige Projekte beinhaltet, wie bspw. die Befreiung von behördlichen Auflagen und Berichtspflichten, neue Förderprogramme der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für kleine Dienstleister.

 

(Hinweis und Copyright für diesen Artikel:  www.buergel.de)

 

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Stand: 13.08.2008