Small Business
Act: Kommt die
Europa-GmbH?
KMU können
mit
Kostenvorteilen
rechnen
Unternehmen
in
Deutschland
wünschen
sich eine
mittelstandsfreundliche
europäische
Rechtsform.
Diese
„kleine
Schwester
der Europa
AG“ (SE)
soll
schlank,
praktikabel
und vor
allem
europäisch
sein, ergab
eine
Befragung
der
Industrie-
und
Handelskammer
IHK im Jahr
2006. Der
Großteil (81
Prozent) der
befragten
Unternehmen
sprach sich
dafür aus,
diese
Rechtsform
ausschließlich
durch eine
europäische
Verordnung,
die
unmittelbar
in allen
Mitgliedsstaaten
gilt, zu
regeln.
Damit könnte
erreicht
werden, dass
es im
Ergebnis
nicht 25
verschiedene
Rechtsformen
für
Privatgesellschaften
gibt. Die
schlechten
Erfahrungen
bei der
Umsetzung
der
Europäischen
Aktiengesellschaft
lässt die EU
nun bei dem
Entwurf
einer
Europa-GmbH
seit Jahren
zögern. Die
Verhandlungen
über die
europäische
Aktiengesellschaft
hatten sich
wegen der
großen
Meinungsunterschiede
zwischen den
EU-Staaten
über knapp
drei
Jahrzehnte
hingezogen.
Am Ende
einigten die
Staaten sich
auf eine
komplexe
Richtlinie,
die das
ursprüngliche
Ziel, eine
einheitliche
Rechtsform
zu schaffen,
weit
verfehlte.
De facto
gibt es
heute in
jedem
EU-Staat ein
eigenes
Modell der
Europa AG.
Um die
bestehende
Zersplitterung
des Rechts
im
europäischen
Binnenmarkt
zu
überwinden,
fordern seit
vielen
Jahren auch
nationale
und
europäische
Wirtschaftsverbände
eine
Europäische
Privatgesellschaft
(EPG). In
einer
Resolution
sprach sich
auch das
Europäische
Parlament im
Februar 2007
ausdrücklich
für die
Einführung
einer EPG
aus.
Bisher
müssen die
Unternehmen
die
verschiedenen
nationalen
Rechtsformen
nutzen, wenn
sie
beispielsweise
in einem
anderen
EU-Staat
eine
Niederlassung
gründen
wollen. Der
Schritt ins
Ausland ist
durch den
hohen
Beratungs-
und
Verwaltungsaufwand
nicht nur
teuer und
bürokratisch
– er steht
häufig auch
in keinem
Verhältnis
zum
Geschäftsvolumen
der neu
gegründeten
Auslandsgesellschaft.
Bis zu 80
Prozent
Kosteneinsparung
könnte die
einheitliche
EPG für
Unternehmen
bedeuten,
ergibt jetzt
eine Studie
der
Anwaltskanzlei
Baker &
McKenzie und
des
Würzburger
Professors
Dr.
Christoph
Teichmann.
EPG-Vorschlag
der EU noch
im Juni
Nun
soll es
(fast) so
weit sein:
Die neue
Europäische
Privatgesellschaft
(EPG) nimmt
Formen an.
Sie ist
allerdings
nur ein Teil
des „Small
Business
Acts“ (SBA),
den die
EU-Kommission
Ende Juni
vorlegen
will.
Entstehen
soll eine
EU-weite
Rechtsform
mit
beschränkter
Haftung, die
kleinen und
mittleren
Unternehmen
das Handeln
in der EU
erleichtern
soll. Zudem
soll sie
eine
Alternative
zu den
verschiedenen
nationalen
Rechtsformen
bieten, ohne
diese zu
ersetzen.
Dadurch
sollen die
formalen
Unterschiede
zwischen den
bestehenden
Systemen,
wie der GmbH
in
Deutschland,
der Limited
in
Großbritannien
oder der
SARL in
Frankreich,
angeglichen
werden.
Von der
Vereinheitlichung
versprechen
sich gerade
kleine und
mittlere
Unternehmen
Einsparungen
im Bereich
der
Personal-
und
Reisekosten
sowie bei
den
administrativen
Ausgaben, so
die Studie.
Pro Gründung
ließen sich
schätzungsweise
bis zu
60.000 Euro
einsparen.
Genaue
Ausgestaltung
noch offen
Strittig ist
derweil
noch, ob die
EPG allen
Unternehmen
offenstehen
soll oder
nur denen,
die auch
international
tätig sind.
Ungeklärt
ist auch die
Höhe des
erforderlichen
Mindestkapitals.
Im Gespräch
ist eine
Haftung von
10.000 Euro.
Bislang
müssten
britische
Gründer
gerade
einmal ein
Pfund
hinterlegen,
während es
nach
deutschem
GmbH-Recht
10.000 Euro
sind.
Stärkste
Fürsprecher
der EPG sind
Deutschland
sowie
Frankreich,
das ab Juli
für ein
halbes Jahr
den
EU-Vorsitz
innehat und
für die
Umsetzung
des „Small
Business
Acts“ und
der EPG
kämpfen
wird.
Frankreich
hat ebenso
wie
Deutschland
erst
kürzlich das
nationale
Gesellschaftsrecht
reformiert.
Als
Skeptiker
gelten Iren,
Briten und
Skandinavier.
Diese
Staaten
fürchten,
die EPG
könne mit
den
nationalen
Rechtsformen
zu stark
konkurrieren
und Steuern
außer Landes
schaffen.
Hemmschuh
für die EPG
Das größte
Hindernis
stellt aber
dar, dass
der SBA
weitere
strittige
Projekte
beinhaltet,
wie bspw.
die
Befreiung
von
behördlichen
Auflagen und
Berichtspflichten,
neue
Förderprogramme
der
Europäischen
Investitionsbank
(EIB) sowie
einen
ermäßigten
Mehrwertsteuersatz
für kleine
Dienstleister.