So
mahnen Sie richtig und wirkungsvoll
Tipps zum effektiven
Workflow im kaufmännischen
Mahnverfahren
Leidet ein Unternehmen unter
Liquiditätsengpässen oder muss es
sogar Insolvenz anmelden, sind bei
genauer Betrachtung immer wieder
ähnliche Mängel ursächlich. Sehr
häufig sorgt ein mangelhaftes
Debitoren- und Forderungsmanagement
dafür, dass dem Unternehmen
finanziell die Puste ausgeht. Hohe
Außenstände, zu viele
Außenstandstage, schleppendes
Mahnwesen und die anhaltend
schlechte Zahlungsmoral belasten die
Liquidität von Unternehmen. Sie
führen zu Zinsverlusten und
verursachen Kosten. Für jedes
Unternehmen ist es daher von großer
Bedeutung, Außenstände möglichst
schnell und ohne Verluste zu
realisieren. Die Voraussetzung dafür
ist ein effektives, auf die
Erhaltung der Kundenbeziehung
ausgerichtetes kaufmännisches
Mahnwesen.
Viele Unternehmen scheuen jedoch
davor zurück, Kunden an ihre
Zahlungsverpflichtung zu erinnern.
Ihre Sorge ist es, dass ein strenges
Mahnverfahren Kunden verschrecken
könnte. Die Erfahrung zeigt jedoch
ein anderes Bild, denn ein
professionelles Mahnwesen wird eher
als Zeichen für ein gutes Management
gewertet. Wie Sie dieses in Ihre
Unternehmenspraxis integrieren
können, beschreiben wir Ihnen im
Folgenden.
Jeder Verzug kostet Ihren
Kunden Geld
Eines vorweg: Ein stringentes
Mahnwesen sollte Standard in jedem
Unternehmen sein. Bereits die
Rechnungsstellung ist ein wichtiger
Teil davon. Jede Rechnung sollte
immer ein Zahlungsdatum enthalten.
Üblich ist es, dieses auf 30 Tage
nach der Rechnungslegung zu
datieren. Branchenüblich sind aber
ggf. auch kürzere oder längere
Fristen, die individuell vereinbart
werden können.
Verstreicht die vereinbarte
Zahlungsfrist, gerät Ihr Kunde
automatisch in Verzug, ohne dass Sie
ihn anmahnen. Wichtig ist der
Verzugszeitpunkt für die Berechnung
von Verzugszinsen, die Sie für jeden
Verzugstag nach den geltenden
Zinssätzen berechnen können (siehe
Checkliste). Auch ein Verzugsschaden
kann sofort nach Verstreichen des
Verzugsdatums geltend gemacht
werden. Wie hoch dieser Schaden sein
darf, ist gesetzlich geregelt. Er
darf aber nur in der Höhe berechnet
werden, in der er tatsächlich
entstanden ist. In der Regel handelt
es sich dabei um eine Entschädigung
für die Kosten, die durch den
zusätzlichen Aufwand für Telefon
oder Porto, Arbeitszeit etc.
entstanden sind.
Beachten Sie aber, dass Sie nur dann
die Zahlung für eine Lieferung oder
die Erbringung einer Dienstleistung
verlangen und anmahnen können, wenn
ein Anspruch auf Zahlung besteht. Es
dürfen also keine Mängeleinreden
Ihres Kunden vorliegen. Ihre
Forderung muss fällig und
durchsetzbar sein. Ansonsten geht
Ihre Zahlungserinnerung ins Leere.
Verzugszinsen und Mahnkosten dürfen
dann nicht berechnet werden.
Grundsätzlich gilt (nach § 271 BGB –
Bürgerliches Gesetzbuch) für alle
Vertragsarten, dass die Zahlung
sofort nach Erbringung der
Vertragsleistung fällig wird. Jedoch
gibt es bei einigen Vertragstypen,
wie beispielsweise im Werk- und
Dienstvertragsrecht, spezielle
Fälligkeitsregelungen. So ist im
Werkvertragsrecht nach § 641 BGB
Abs. 1 „die Vergütung bei der
Abnahme des Werkes zu entrichten.
Ist das Werk in Teilen abzunehmen
und die Vergütung für die einzelnen
Teile bestimmt, so ist die Vergütung
für jeden Teil bei dessen Abnahme zu
entrichten.“
Für einen Dienstvertrag stellt § 614
Satz 1 BGB grundsätzlich klar, dass
„die Vergütung nach der Leistung der
Dienste zu entrichten ist“. Auch
hier gibt es Ausnahmen bzw.
spezielle Regelungen. So gilt
beispielsweise für Ärzte und
Zahnärzte nach den Bestimmungen des
§ 12 GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
und § 10 GOZ (Gebührenordnung für
Zahnärzte), dass eine Vergütung für
ärztliche Leistungen erst dann
fällig ist, wenn dem
Zahlungspflichtigen eine Rechnung
erteilt wurde, die den Vorgaben der
GOÄ/GOZ entspricht. Eine Mahnung,
die den Kunden in Verzug setzt, ist
in diesen Fällen entbehrlich.
Das gilt auch, wenn die
Leistungszeit nach dem Kalender
bestimmt ist (siehe § 286 Abs. 2 und
3 BGB). Es genügen also
Fälligkeitsvereinbarungen, die Ihr
Kunde eindeutig aus dem Kalender
entnehmen kann, wie zum Beispiel
„10. März 200x“.
Vereinbaren Sie daher mit Ihrem
privaten oder geschäftlichen Kunden
immer den genauen Zahlungseingang.
Die von Ihnen festgelegten
Zahlungsfristen können Sie auch
direkt in dem Vertrag oder als
dessen festen Bestandteil in Ihre
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) aufnehmen.
Mahnung ist formlos
wirksam
Die Mahnung bedarf keiner bestimmten
Form. Sie kann schriftlich oder
mündlich erfolgen. In der Regel
sollten Sie diese schriftlich
formulieren, um Ihrem Kunden ggf.
die Ausfertigung nachweisen zu
können. Eine effiziente Form ist
auch die mündliche Mahnung. Rufen
Sie Ihren Kunden an! Das persönliche
Gespräch hat den Vorteil, dass sich
leicht eine vertrauliche Atmosphäre
einstellt. Zudem wirkt diese direkte
Ansprache des Kunden emotional
stärker und bestimmter als ein
Brief. Ihr Ziel muss es sein, in dem
Gespräch mit Ihrem Kunden eine
Zahlungszusage zu einem bestimmten
Datum oder innerhalb eines
bestimmten Zeitraums zu vereinbaren.
Senden Sie dem Kunden anschließend
ein Gesprächsprotokoll zu, verbunden
mit der Aufforderung, den Inhalt des
Gesprächs und seine Zahlungszusage
schriftlich zu bestätigen. Das setzt
natürlich voraus, dass Sie während
des Gesprächs ein Gesprächsprotokoll
führen.
Drei Mahnungen sind die
Regel
Es entspricht den kaufmännischen
Gepflogenheiten, drei Mahnungen
auszusprechen bzw. zu versenden, um
Ihren Kunden auf die offene Rechnung
aufmerksam zu machen. Von mehr als
drei Mahnungen ist abzuraten, um die
eigene Ernsthaftigkeit zu
verdeutlichen und souverän gegenüber
dem Kunden aufzutreten. Erhält Ihr
Kunde laufend neue Mahnungen, ohne
dass weitere Schritte eingeleitet
werden, könnte es sein, dass dieses
Verhalten von einigen Ihrer Kunden
ausgenutzt wird. Weitere
Zahlungsverzögerungen sind die
Folge.
Mahnungen deutlich
kennzeichnen
Eine Mahnung sollten Sie deutlich
auch als solche kennzeichnen.
Schreiben Sie 1. Mahnung oder
Zahlungserinnerung, 2. Mahnung und
3. Mahnung. Vermerken Sie in jeder
Mahnung das Datum der ursprünglichen
Rechnung und die Rechnungsnummer,
das Zahlungsziel (mit Datum!) sowie
eine Beschreibung der erbrachten
Leistung, damit der Kunde Ihr
Schreiben genau zuordnen kann.
Verschicken Sie die Mahnungen im
Abstand von jeweils zwei bis drei
Wochen bzw. wenige Tage nach dem in
der vorherigen Mahnung gesetzten
Zahlungsziel.
Die erste Mahnung dient in der
Regel als Zahlungserinnerung. Sie
enthält eine freundliche
schriftliche Aufforderung, die
offene Forderung zu begleichen. Sie
können Ihren Kunden auch anrufen, um
ihn persönlich an die ausstehende
Zahlung zu erinnern und mit ihm
einen Zahlungszeitraum zu
vereinbaren. Halten Sie das Gespräch
aber schriftlich fest und schicken
Sie Ihrem Kunden das Protokoll zu.
Die zweite Mahnung sollte eine
deutliche Zahlungsaufforderung
beinhalten, die die Ernsthaftigkeit
Ihres Schreibens und Ihres Handelns
unterstreicht. Hierbei sollte Sie
jedoch noch nicht mit weiteren
Schritten drohen.
Die dritte Mahnung kann und sollte
bereits die Androhung weiterer
Schritte enthalten. Dies
verdeutlichen Sie auch dadurch, dass
Sie das Schreiben als „letzte
Mahnung“ betiteln. Schreiben Sie
Ihrem Kunden, dass Sie bei weiterem
Verzug beispielsweise ein
Inkassobüro mit der Beitreibung
beauftragen werden.
Zahlt Ihr Kunde auch nach der
dritten Mahnung nicht, sollten Sie
die weiteren („angedrohten“)
Schritte in jedem Falle durchführen.
Leere Drohungen verursachen leere
Kassen.
Ihre Checkliste für
ein effektives kaufmännisches
Mahnwesen in Ihrem Unternehmen
- Bonitätsprüfung:
Überprüfen Sie bei
jedem Neukunden und vor jedem
neuen Geschäft mit
Bestandskunden deren Bonität
(Zahlungsfähigkeit und
-verhalten).
- Vertrag:
Regeln Sie in Ihren Verträgen
oder in den AGB eindeutig, wann
Zahlungen fällig sind!
- Rechnungslegung:
Erstellen Sie die
Rechnung gleich nach der
Warenlieferung bzw. der
Auftragserledigung. Bestimmen
Sie ein festes Zahlungsziel,
bspw. „12. September 2007“.
Achten Sie auf die korrekte,
vollständige Adresse.
- Rechnungskontrolle:
Legen Sie in Ihrer
Buchhaltung oder in Ihrem
ERP-System eine Wiedervorlage
zur Überprüfung der
Zahlungseingänge an.
- Mahnung 1:
Bleibt die Zahlung aus, treten
Sie 2 bis 3 Tage nach dem in der
Rechnung genannten Zahlungsziel
mit Ihrem Kunden in Kontakt.
Schicken Sie ihm eine
(freundliche) Zahlungserinnerung
oder rufen Sie ihn an. Legen Sie
ein neues Zahlungsziel fest.
Dieses sollte nicht mehr als 2
Wochen in der Zukunft liegen.
- Mahnkosten:
Jeder Zahlungsverzug verursacht
Kosten. Lassen Sie Ihren Kunden
wissen, dass er diese zu tragen
hat. Berechnen Sie (auch schon
mit der ersten Mahnung) eine
angemessene
Aufwandsentschädigung
(Mahnkosten). Anerkannt und
gerichtlich durchsetzbar sind
zwischen 2,50 und 10 Euro.
- Mahnung 2:
Verschicken Sie die zweite
Mahnung 2 bis 3 Tage nach
Eintritt des mündlich
vereinbarten oder in der ersten
Mahnung genannten
Zahlungsdatums. Nehmen Sie Bezug
auf Ihre erste Mahnung und
setzen Sie erneut ein
Zahlungsziel von zwei Wochen.
Berechnen Sie Verzugszinsen und
erheben Sie eine weitere
Mahngebühr.
- Verzugszinsen:
Der Verzugszins beträgt
für das Jahr 5 Prozent (bei
Privatpersonen) und 8 Prozent
(bei Geschäftskunden) zuzüglich
dem derzeit gültigen
Basiszinssatz von 3,19 Prozent
(seit 1. Juli 2007). Sie können
Ihrem Kunden bei Verzug daher
11,19 Prozent pro Jahr des
Brutto-Rechnungsbetrages für
Handelsgeschäfte und 8,19
Prozent pro Jahr bei
Verbrauchergeschäften berechnen.
Beachten Sie aber, dass der
Verzugszeitraum auch vor dem 1.
Juli 2007 liegen kann, als der
Zinssatz insgesamt noch bei 10,7
bzw. 7,7 Prozent lag.
- Mahnung 3:
Aus der dritten Mahnung muss
deutlich hervorgehen, dass Sie
dem Kunden nunmehr die letzte
Möglichkeit geben, die Forderung
zu begleichen, bevor Sie
beispielsweise ein
Inkassounternehmen beauftragen.
Machen Sie ihm deutlich, dass
jede weitere Verzögerung zu
seinen Lasten geht.
- Konsequent bleiben:
Halten Sie unbedingt den
Mahnrhythmus ein. Ihr Kunde soll
spüren, dass Sie es wirklich
ernst meinen, denn mit jeder
Zahlungserinnerung wird es für
ihn teurer. Bleiben Sie auch
nach der dritten Mahnung
konsequent. Konsequenz hat
durchaus auch erzieherischen
Charakter. Gerade bei
wiederkehrenden Geschäften führt
ein strenges Mahnwesen auf
wunderbare Weise dazu, dass Ihr
Kunde pünktlich(er) zahlt.
- Workflow
implementieren: Ein
stringentes Mahnwesen erfordert
die Etablierung von festen
Vorgängen in Ihrem Unternehmen.
In Ihrem Buchhaltungs- oder
ERP-System halten Sie die
Rechnungslegung, die
Zahlungsziele, die Mahnstufen
und alle weiteren Details fest,
um diese jederzeit
nachvollziehen zu können.
- Kommunikation:
Informieren Sie Ihren
Außendienst oder Verkauf. Legen
Sie bei Zahlungsverzug eventuell
einen Lieferstopp fest oder
liefern Sie nur noch gegen
Vorkasse.